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Projekt-/Fallabrechnungsoptionen

Welche Art der Abrechnung ist die beste für meinen Fall?

Michal Nemejovský avatar
Verfasst von Michal Nemejovský
Vor über einem Monat aktualisiert

SingleCase unterstützt alle gängigen Abrechnungsoptionen, von Stundensätzen über Pauschalen und Aufgabenhonorare bis hin zu Anwaltshonoraren. Die Abrechnungseinstellungen für ein Projekt/eine Datei finden Sie in den Einstellungen über das Zahnradsymbol.

Wählen Sie die Registerkarte Rechnungsstellung. Hier können Sie z.B. die Währung, Abrechnungssprache, Betragslimit, Stundenlimit und Abrechnungseinheit festlegen.

Gleichzeitig können Sie hier Art der Abrechnung einstellen. (Feld "Art der Abrechnung")

Diese Optionen gibt es da:

1. Stundensatz nach Rolle

berechnet den Betrag entsprechend der festgelegten Rolle des Benutzers. Sie können den Betrag für jede Rolle separat für jedes Projekt/jeden Fall festlegen.

2. Stundensatz nach einzelnen Personen

Hier hat jeder Benutzer einen anderen Stundensatz, der nicht von seiner Rolle beeinflusst wird.

3. Einheitlicher Stundensatz

Für jeden Nutzer gilt der gleiche Stundensatz.

TIPP! Für die Stundenabrechnung können Sie eine Obergrenze in Stunden oder einem Betrag festlegen. Die Anwendung benachrichtigt Sie, wenn diese Obergrenze überschritten wird.

4. Pro Budget

Mann kann hier Budgets definieren und dazu dann die einzelnen Aktivitäten zuweisen wenn eine Leistung umgefasst wird.

5. Rechtsanwaltstarift

Wird pro Aufgabe berechnet, unabhängig vom Zeitaufwand (dieses wird weiterhin für Berichtszwecke berechnet).

6. Pauschale

Falls gesetzt, wird bei diesem Fall/Projekt pro jede Rechnungsstellung der Wert in Höhe der Pauschale auf der Rechnung als Rechnungsbetrag angezeigt - Unabhängig von den tatsächlichen Stunden/Leistungen.

7. Einmalige Pauschale

Hierbei handelt sich um eine einmalige Pauschale, die nur einmal pro diesen Fall/Projekt verrechnet wird und die nächsten Rechnungen für diesen Fall sind dann auf 0 gesetzt. Sonst ist diese Abrechnungsart ähnlich wie "Pauschale" - Stunden/Leistungen werden den zu zahlenden Rechnungsbetrag nicht beeinflussen.

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